Externenprüfung Kranken- und Altenpflegehilfe
Die Zulassung zur Externenprüfung in der Alten- und Krankenpflegehilfe kann beim zuständigen Landesprüfungsamt, dem Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS M-V) beantragt werden, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Variante 1
Die Bewerberin/ der Bewerber hat eine mindestens 2-jährige Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege (GKP) oder Altenpflege (AP) absolviert.
Variante 2
Die Bewerberin/ der Bewerber hat die 3-jährige Ausbildungszeit in der Gesundheits- und Krankenpflege oder Altenpflege vollständig abgeleistet und die Abschlussprüfung nicht bestanden.
Die Bewerberin/ der Bewerber absolviert die Prüfung zur Alten- und Krankenpfegehilfe entsprechend §9 der Kranken- und Altenpflegehelferverordnung Mecklenburg-Vorpommern (KrAlpflVO M-V).
Folgende Prüfungstermine können wir Ihnen in der gfg Rostock anbieten:
Anmeldung bis zum 30.09.2023
Prüfungszeitraum* Januar/Februar 2024
* (1x schriftliche Prüfung + 3x mündliche Prüfung + fachpraktische Prüfung)
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Die Bewerberin/ der Bewerber kann nach bestandener Prüfung die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Kranken- und Altenpflegehelfer/-in“ beim Landesprüfungsamt Mecklenburg-Vorpommern (LPA M-V) beantragen.
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Beginn | Ort |
30.09.2023 | gfg Rostock |
Fakten
Uhrzeit | 08:00 bis 15:00 Uhr |
Dauer | 1 Monat |
Kosten | auf Anfrage |
Ihre ibs-Ansprechpartnerin

Diana Kring
Verwaltung
gfg Rostock
Telefon: 0381 20872-201
Weitere Informationen
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Informationen für die Externenprüfung erhalten wollen oder sich für die nächste Externenprüfung anmelden möchten.